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Sicherheitsanforderungen für Treppenlifte

  • Treppenlifte müssen den Richtlinien des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes sowie den Bestimmungen der Maschinenverordnung entsprechen.
    Zu beachten sind dabei die ISO-Norm 9386-2 und die DIN EN 81-40.
  • die Lifte müssen ein Typenschild, sowie die CE-Kennzeichnung aufweisen. Diese zeigt an, dass ein Produkt die Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt.

Eine CE-Kennzeichnung ist auf jedem Treppenlift Pflicht! Das Typenschild verrät weitere Details zum Herstellungsdatum, Hersteller sowie etwa der Traglast

  • Die Schiene des Treppenlifts muss so konstruiert und verarbeitet sein, dass die Kleidung nicht eingeklemmt werden kann. Dies wird durch eine Blendschiene erreicht, die die Antriebsschiene abdeckt.
  • Zur Personensicherung sollte ein Sitzlift mit Armlehnen, sowie einem 3-Punkte- oder 5-Punkte-Gurt ausgestattet sein. Damit ist es auch möglich, den Lift mit eingeschränkter Körperkontrolle zu nutzen. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Becken- und Fußgurt anzubringen.

Ein Beckengurt findet es sich an fast jedem Sitztreppenlift wieder

    • Beim Plattformlift wird der Rollstuhlfahrer durch Bügel oder Schranken gesichert, die während der Fahrt verriegelt bleiben. Auffahrrampen werden mechanisch hochgeklappt und verhindern so, dass der Rollstuhl unbeabsichtigt zurückrollt.

      Beim Aufwärtsfahren wird diese Auffahrrampe automatisch hochgeklappt
  • Der Lift muss Hindernisse erkennen können und über einen automatischen Stoppmechanismus verfügen.
    • Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Stromversorgung. Kommt es zu einem Stromausfall, sollte entweder eine Notstromversorgung eingerichtet oder der Akkubetrieb möglich sein. Manche Treppenlifte verfügen hierfür über Ladekontakte an den Endhaltestellen, damit sich der Akku während den Fahrtpausen automatisch auflädt.

      Über solch einen Ladekontakt wird der Akku des Treppenlifts aufgeladen, sodass auch ohne aktive Stromversorgung - etwa bei Stromausfall - ein Betrieb möglich ist
  • Auf jeden Fall sollte das Modell über eine Notabsenkvorrichtung verfügen, damit man ihn im Notfall bis zur einer Haltestelle absenken kann. Ebenso ist ein Notfallalarm hilfreich.

    Eine Notabsenkvorrichtung sowie ein Notfallalarm werden hoffentlich in der Praxis selten gebraucht, sollten am unbedingt vorhanden sein

  • Der Sitzlift sollte einen Gewichtssensor haben, damit er erst losfährt, wenn der Benutzer auch wirklich sitzt.
  • Der Lift sollte problemlos vom Betroffenen selbst mittels Fernbedienung ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Alle Funktionen sollten mit einer Hand bedienbar sein.
Treppenlifte lassen sich auch über eine Fernbedienung steuern - eine sogenannte Totmannschaltung ist hier vorgeschrieben
  • Eine Kindersicherung ist sinnvoll, wenn Kinder im Haushalt sind.

Hinweis:

Bei Treppenliften sind gewisse Sicherheitsvorrichtungen erforderlich. In privaten Haushalten müssen Treppenlifte nicht vom TÜV überprüft werden, dies ist nur in öffentlichen Gebäuden notwendig.