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Auftrag für einen Treppenlift


Wie finde ich die richtige Firma?


Zuerst einmal können Sie sich natürlich im Internet - so unter anderem über unsere Webseite - über verschiedene Treppenliftsysteme und Anbieter in Wohnortnähe informieren. Ebenso enthalten Zeitschriften, wie z.B. Stiftung Warentest gute Informationen. So erhalten Sie schon einmal einen ersten Eindruck.
Als nächstes sollte eine neutrale Beratung erfolgen und erst dann ein Beratungsgespräch mit einer Treppenliftfirma.

Es empfiehlt sich, mehrere Beratungsgespräche (zunächst bei der Treppenliftfirma und dann vor Ort zuhause) zu führen, in denen Sie sich die Vorzüge verschiedener Modelle veranschaulichen lassen. Gut ist es, wenn Angehörige oder Freunde, die nicht direkt betroffen sind, beim Gespräch anwesend sind und Fragen stellen, die einem selbst vielleicht in dem Moment nicht einfallen.
Fordern Sie verschiedene Kostenvoranschläge ein, die Sie dann der Kranken- oder Pflegekasse vorlegen. Hier erfahren Sie auch, mit welchen Zuschüssen  Sie bei den einzelnen Modellen rechnen können. Die Erstellung des Kostenvoranschlages sollte kostenlos erfolgen.

Auch wenn Sie ein Modell konkreter ins Auge gefasst haben, wird es passieren, dass Ihnen der Berater weitere Varianten vorstellen möchte. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich einen qualifizierten Überblick über sämtliche Liftsysteme zu verschaffen, die für Sie infrage kommen.
Fühlen Sie sich zum Kauf gedrängt, so sollten Sie von diesem Anbieter eher Abstand nehmen. Sie selbst müssen schließlich mehrere Jahre mit dem Liftsystem zurechtkommen. Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn der Berater plötzlich Rabatte, günstige Gebrauchtlifte oder Messemodelle anbietet. Es könnte sein, dass es ihm eher um das schnelle Geschäft als um die dauerhafte Kundenzufriedenheit geht.



Inhalt des Beratungsgesprächs

Zum einen wären da natürlich die Beschaffenheit des jeweiligen Modells, dessen Vorteile und Nachteile und die Anschaffungs- sowie Einbaukosten. Zugleich sollte aber auch die gewährte Garantiezeit, die anfallenden Wartungsintervalle und eine Rufbereitschaft des Händlers beziehungsweise Herstellers mit in die Waagschale geworfen werden. Bietet der Händler auch gebrauchte , noch sehr gut erhaltene Treppenliftsysteme an, so ist auch ein solches Modell überlegenswert. Hier wäre es aber sinnvoll, auf eine einjährige Händlergarantie zu achten. Kommt es in der Zwischenzeit zu einem Schadensfall, entstehen Ihnen für die Instandsetzung des Liftsystems - bei sachgemäßem Gebrauch desselben - keine Kosten.
Möchten Sie einige Treppenlifte oder andere Aufzugsysteme erst einmal testen, so sollten Sie den Händler nach der Möglichkeit einer Probefahrt fragen. Diese könnte beispielsweise bei einem anderen Kunden, der ein solches System bereits nutzt, durchgeführt werden. So haben Sie auch die Möglichkeit, die Anlage in der Praxis zu testen und Ihre Fragen direkt an einen anderen Nutzer zu stellen.




Finanzierungsmöglichkeiten

Einige Händler stellen Ihnen auch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vor. Dies kann beispielsweise die Möglichkeit einer Ratenzahlung des anfallenden Betrages, aber auch die Finanzierung durch die KfW-Bank sein.
Möglichkeiten zur Bezuschussung finden Sie unter  Finanzierung, Kostenzuschuss und Kostenübernahme für den Einbau eines Lifts.

Vertragsabschluss

Wenn Sie sich für eine Firma entschieden haben und es zum Vertragsabschluss kommt, sollten alle Fragen ausreichend beantwortet sein. Sollten Sie jedoch in einem Punkt unsicher sein, empfehlen wir, in den Kaufvertrag zu schreiben “ich habe verstanden, dass….” und diesen Punkt aufzuführen. Durch Ihre Unterschrift und die des Händlers wird Ihre Anmerkung rechtsverbindlich und zählt vor Gericht. Halten Sie alle Details schriftlich fest, wenn nötig auch mit einer Skizze. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Absprachen. Nehmen Sie eventuelle Vorbehalte in den Vertrag auf, wie z.B. eine Finanzierungszusage.


Rücktrittsrecht

Vom Kaufvertrag können Sie nur unter besonderen Umständen zurücktreten (generell gesetzlich geregelt), wenn die Firma den Lift nicht ordnungsgemäß liefert oder einbaut. Jedoch muss ihr eine angemessene Frist zur Nacherfüllung oder Leistung eingeräumt werden. Hier ist es von Vorteil, wenn man ein örtliches Unternehmen ausgewählt hat, alleine schon wegen entstehenden Anfahrtskosten.
Erst wenn die Frist verstrichen ist, besteht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Ein Rücktrittsrecht oder eine Widerrufsfrist können gesondert vertraglich vereinbart werden. Der Verkäufer hat vor Ablauf der Frist keinen Anspruch auf die Vergütung von erbrachten Leistungen.
Bei Haustürgeschäften besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Wenn der Vertreter zum Vertragsabschluss ins Haus kommt, spricht man von einem Haustürgeschäft. Die Gefahr, dass sich der Kunde überrumpelt fühlt oder nur unterschreibt, weil er sich bedrängt fühlt, ist hier gegeben. Daher gibt es zum Schutz des Kunden das Widerrufsrecht.

    
 
Hinweis:

  • Nehmen Sie eine neutrale Beratung in Anspruch und holen Sie mehrere Angebote von Treppenliftfirmen ein, bevor Sie sich für ein Modell entscheiden.
  • Im Gespräch sollten alle anfallenden Kosten (Anschaffung, Einbau, Wartung) sowie die Finanzierung und mögliche Bezuschussung geklärt werden.
  • Bei Abschluss des Kaufvertrags ist es wichtig, alle Absprachen schriftlich zu fixieren und auf ein Rücktrittsrecht zu achten, zum Beispiel “vorbehaltlich der Finanzierungszusage”.