
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege leistet Prävention und Rehabilitation bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie ist zuständig für von kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägern geführte Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, freigemeinnützige und private Krankenhäuser sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, therapeutische Praxen, Heilpraktiker, Apotheken, Hebammen, Einrichtungen des Gesundheits- und Veterinärwesens, ambulante Pflegedienste, Podologen, Fußpflege- und Kosmetikstudios, Kindertagespflegepersonen und Friseursalons.