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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die BGHM ist die gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten für die Betriebe des Holz und Metall verarbeitenden Gewerbes. Wenn der Versicherungsfall eintritt, ist es möglich, Pflegegeld für Betreuung und Hilfe zu beantragen.