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KfW ändert die Bedingungen für die Förderung

Die KfW ändert zum 1. Juni 2014 die Bedingungen für die Programme „Energieeffiziente Sanierung“ und „Altersgerechter Umbau“. Letzteres Förderprogramm kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Umbau zu einer behindertengerechten Wohnung oder der Einbau eines Treppenliftes notwendig wird.
Was ändert sich an der Förderung?
Die Zinssätze unterliegen naturgemäß Schwankungen, aber auch die Bedingungen für die Förderung haben sich etwas geändert. Bei einer Mindestlaufzeit von vier Jahren können Sie beispielsweise bei einer bis zu zehnjährigen Darlehenslaufzeit von einem bis drei tilgungsfreien Jahren profitieren. Bei einer Kreditlaufzeit von bis zu 30 Jahren profitieren Sie von ein bis fünf tilgungsfreien Jahren.

Der Zinssatz wird für die Dauer von fünf oder zehn Jahren festgelegt. Schließen Sie den Vertrag bis zum 31. Mai 2014 ab, unterbreitet Ihnen die KfW zum Ende der Vertragslaufzeit ein Angebot für die weitere zinsgünstige Finanzierung. Dieser Aspekt entfällt mit Wirkung zum 1. Juni 2014. Waren Sie im Jahr 2013 von Hochwasser betroffen und möchten ein Förderprogramm der KfW in Anspruch nehmen, so muss der Antrag bis zum 30. Juni 2014 bewilligt werden. Der rechtzeitige Eingang des Antrages reicht hier nicht aus.

In den neuen Vertragsbedingungen ist aufgeführt, dass sämtliche notwendigen Unterlagen über die Kreditlaufzeit aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen sind.