Finanzierung, Kostenzuschuss und Kostenübernahme für den Einbau eines Liftes
Ein wichtiges Kriterium für die Wahl des Treppenliftes ist dessen
Finanzierbarkeit.
Bei den Kosten geht es i.d.R. immer um mehrere tausend Euro, sodass zumindest die Möglichkeit einer
Bezuschussung geklärt werden sollte.
Ein Ansprechpartner für Zuschüsse ist die
Kranken- und Pflegekasse. Es gibt aber auch weitere Möglichkeiten, als Eigenheimnutzer oder Mieter einer Immobilie, einen Zuschuss zum Treppenliftsystem zu erhalten.
Die Krankenkasse und Pflegekasse - der erste AnsprechpartnerKlären Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse und dort mit der
Pflegekasse ab, welche Zuschüsse sie für die Installation eines Treppenliftes gewährt. Seit Januar 2015 zahlt die Pflegekasse einen
Zuschuss von 4.000 Euro. Den jeweils aktuellen Betrag entnehmen Sie bitte folgender Quelle:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.htmlDer Eigenanteil des Betroffenen liegt bei zehn Prozent der Anschaffungskosten, maximal aber der Hälfte eines monatlichen Bruttoeinkommens des Pflegebedürftigen. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass der Pflegebedürftige bereits in eine
Pflegestufe eingeteilt wurde. Diese Einstufung erfolgt durch den
medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Nutzt ein zuschussberechtigtes Ehepaar den Lift, können beide diesen Zuschuss beantragen.
Anders sieht es bei den
privaten Krankenkassen aus. In den Tarifbedingungen des Vertrags findet sich ein Hilfsmittelkatalog. Dieser legt fest, welche Leistungen die Kasse übernimmt. Die Versicherungsvertreter sind hier kompetente Ansprechpartner.
Der "
Antrag zur Wohnumfeldverbessernden Maßnahme" muss rechtzeitig
vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Zuerst wird die Pflegekasse prüfen, ob andere Leistungsträger, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft oder der Landkreis, die Finanzierung übernehmen.
Der
medizinische Dienst der Krankenkassen begutachtet, ob
Pflegebedürftigkeit vorliegt und nimmt die
Einteilung in Pflegestufen vor. Er veranlasst aufgrund seines Gutachtens die Kostenübernahme.
Sobald die Kostenzusage vorliegt, können die Umbauarbeiten in Angriff genommen werden.Die BerufsgenossenschaftIst die Anschaffung eines Treppenliftes aufgrund eines
Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig geworden, übernimmt die
Berufsgenossenschaft die Kosten. Es ist aber durchaus möglich, dass nur bestimmte kostengünstige Modelle erstattet werden. Wünscht der Betroffene ein höherwertiges Modell, muss der darüber hinausgehende Betrag eventuell selbst getragen werden.
Die Haftpflichtversicherung Kommt es aufgrund eines
Verkehrsunfalls mit Fremdverschulden zu körperlichen Beeinträchtigungen, die die Installation eines Treppenliftes notwendig machen, so werden die Kosten von der
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Selbiges gilt, wenn Sie sich bei Freunden oder Verwandten aufgrund deren schuldhaften Verhaltens verletzen. Hier tritt deren
Familien- oder Privathaftpflicht für den Schaden ein.
Zuschüsse durch das Bundesland und die KommuneEs besteht auch die Möglichkeit,
Zuschüsse vom Bundesland oder der Kommune zu akquirieren. Informationen dazu hält in der Regel das beauftragte Treppenliftunternehmen, aber auch die
örtliche Verbraucherzentrale bereit. Ist es Ihnen nicht möglich, Ihren Anteil selbst aufzubringen, besteht auch die Möglichkeit, eine Kostenübernahme durch das
Sozialamt zu beantragen. Auch dieser Antrag sollte
rechtzeitig vor Beginn der Treppenliftinstallation eingereicht werden.
Weitere Ansprechpartner für einen Zuschuss könnten folgende Ämter sein:
- die Rentenversicherung, wenn der Treppenlift Teil einer beruflichen Rehabilitation ist und der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt dient
- die Bundesagentur für Arbeit, wenn der Betroffene noch nicht 15 Jahre gearbeitet hat und die Anschaffung des Lifts dabei hilft, den Arbeitsplatz zu behalten oder einen neuen zu bekommen
- das Integrationsamt, wenn Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigen, die einen Lift benötigen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen
- die Kriegsopferfürsorge oder die Hauptfürsorgestelle des Versorgungsamts bei Wehr- oder Kriegsdienstverletzungen
Sind Sie bislang in keiner Pflegestufe eingestuft oder können Ihren Eigenanteil nicht auf einmal bezahlen, können Sie das
KfW-Förderprogramm "159 - Altersgerecht Umbauen" nutzen. Den Kreditbetrag von maximal
50.000 Euro pro Wohneinheit können Sie unter anderem auch für die Installation des Liftsystems einsetzen. Besonders interessant ist dieses Förderprogramm deshalb, da der Kreditbetrag
nur mit 1,0 Prozent verzinst wird und das
erste Jahr tilgungsfrei ist. Es kann auch für die Finanzierung weiterer Umbaumaßnahmen, beispielsweise die Verbreiterung von Türen und die Beseitigung von Schwellen sowie das Anbringen passender Geländersysteme beantragt werden. Das KfW-Darlehen können Sie bei Ihrer
Hausbank beantragen, die die Unterlagen dann direkt weiterleitet. Allerdings müssen Sie erst die
Förderzusage abwarten, bis die Umbauarbeiten in Angriff genommen werden können.
Ein weiteres Förderprogramm der KfW ist das Programm
Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss (455), bei dem Einzelmaßnahmen bis zu 8 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden, maximal jedoch
4.000 Euro pro Wohneinheit.
Weitere Infomationen zur KfW:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-%28159%29/index-2.htmlDas sollten sie prüfen:
- Anerkannte Pflegebedürftigkeit / Pflegestufe?
- Bundesland & Kommune zuständig?
- Sozialamt oder andere Ämter?
Als
Selbstzahler kann man sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen und den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, so wird zumindest ein Teil der Kosten vom
Finanzamt erstattet. Ein Steuerberater kann abschätzen, wie hoch die zu erwartende steuerliche Entlastung wird.
Übrigens ist es auch möglich, die Anschaffung eines Treppenlifts
steuerlich abzusetzen, wenn man bereits einen Zuschuss erhalten hat. Dazu muss der Einbau medizinisch notwendig gewesen und Teilkosten selbst bezahlt worden sein. Das individuelle Einkommen und die Familienverhältnisse sind dann ausschlaggebend für die Steuerersparnis. Der Steuerberater ist hierfür der passende Ansprechpartner.
Hinweis/ Achtung:Klären SIe mit der Pflegekasse ab, ob Sie einen Zuschuss für den Treppenlift erhalten können. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Ansprechpartner dafür ist der medizinische Dienst.Immer vor einer Beauftragung den Antrag auf Zuschuss stellen und erst nach der Genehmigung mit dem Einbau beginnen.Die Zuschüsse können für neue, sowie für gebrauchte Lifte beantragt werden.