In dieser Rubrik möchten wir Ihnen darlegen, wo Sie kompetente Informationen rund um das Thema Lifteinbau erhalten. Natürlich finden Sie auf unserer Webseite viele interessante Fakten, den Einbau selbst muss aber ein Unternehmen vornehmen, welches Sie persönlich aufsucht.
Wo bekomme ich die passenden Informationen?
Ist Ihre Gehfähigkeit so weit eingeschränkt, dass Sie ein Treppenliftsystem benötigen, muss Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt ein entsprechendes Attest ausstellen. Dieses reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein. Meist wird auch der Medizinische Dienst eingeschaltet, der sich nicht nur über Ihre gesundheitliche Situation, sondern auch über die Gegebenheiten vor Ort informiert und den Einbau eines Liftsystems befürworten muss. Viele Kranken- und Pflegekassen arbeiten mit einzelnen Händlern und Sanitätshäusern zusammen, die auch den Einbau von Liftsystemen übernehmen. Mit diesem Händler stimmen Sie dann ab, welches Modell bei Ihnen zum Einsatz kommen soll.
Mit wichtigen Informationen über die Praktikabilität und die Finanzierung von Liftsystemen sowie häuslichen Umbaumaßnahmen warten auch die Verbraucherzentralen auf. Vereinbaren Sie hier einen Gesprächstermin, der eventuell bei Ihnen zuhause erfolgen sollte. Der Mitarbeiter der Verbraucherzentrale wird Sie dann auch über die verschiedensten Fördermöglichkeiten aufklären. Genau wie bei allen anderen Terminen sollte aber auch hier eine weitere Person anwesend sein, die eventuelle Fragen stellen kann.
Die Finanzierung von Umbaumaßnahmen
Auch wenn die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt, haben Sie durchaus die Möglichkeit, ein Treppenliftsystem einbauen zu lassen. Entscheiden Sie sich in diesem Fall für ein kostengünstiges gebrauchtes, zugleich aber auch generalüberholtes Modell. Für die Finanzierung weiterer Umbaumaßnahmen, beispielsweise die Verbreiterung von Türen und die Beseitigung von Schwellen sowie das Anbringen passender Geländersysteme können Sie auch ein zinsgünstiges KfW-Darlehen aus dem Programm "159 - Altersgerecht Umbauen" beantragen. Den Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit können Sie unter anderem auch für die Installation des Liftsystems einsetzen. Im ersten Jahr der Vertragslaufzeit müssen Sie nur die anteiligen Zinsen zurückzahlen, erst zwölf Monate nach Bereitstellung des Kredits beginnt die Tilgungsphase. Das KfW-Darlehen können Sie bei Ihrer Hausbank beantragen, die die Unterlagen dann direkt weiterleitet. Allerdings müssen Sie erst die Förderzusage abwarten, bis die Umbauarbeiten in Angriff genommen werden können.
Ein kleiner Tipp
Natürlich kann es vorkommen, dass Sie mit dem installierten Liftsystem nicht zufrieden sind. Suchen Sie dann auf jeden Fall erst das Gespräch mit dem Händler, der das Liftsystem installiert hat, und versuchen Sie, eine gütliche Einigung zu finden. Dies kann beispielsweise den Austausch der Steuerungselektronik, der Sitzfläche des Treppenliftes und vieles mehr beinhalten. Den meisten Unternehmen ist sehr an zufriedenen Kunden gelegen, sodass man durchaus bereit ist, Ihnen entgegenzukommen. Erst wenn ein solches Gespräch kein zufriedenstellendes Ergebnis zeitigt, sollten Sie weitere Schritte in Erwägung ziehen.
15.08.2018 Monika Abt
"Seit einem Jahr habe ich einen Treppenlift von der Firma PractiComfort und..."
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