Planung und Einbau eines Treppenlifts/ Plattformlifts/ Lifters
Treppenhäuser fallen
sehr unterschiedlich aus. Es gibt
gewundene Treppen,
gerade Treppen, verschiedene
Treppenneigungen und
Treppenbreiten. Zudem ist zu unterscheiden, ob der Lift
innerhalb einer Wohnung oder in einem von mehr als zwei
Wohnparteien genutzten Treppenhaus eingebaut werden soll.Hierzu gibt es verschiedene
Bauvorschriften, die in der
technischen Norm DIN 18065 verankert sind, zum Beispiel, dass die Treppe als
Fluchtweg freigehalten wird, sicher begehbar ist und eine
Mindestbreite von 1 m nach Einbau der Führungsschiene übrig bleibt.
Hilfreich ist bei der Planung ein auf barrierefreies Bauen und Umbauen spezialisierter
Architekt.Eine ordentliche Planung ist neben der Ausführung das A und OLiftsysteme können in nahezu jedes Treppenhaus eingebaut werden, aber auf die Auswahl des Modells kommt es an. Misst die Treppe nur
wenige Stufen, ist vielleicht eine
absenkbare Plattform, auf der auch ein Rollstuhl Platz findet, ausreichend.
Wer allerdings eine
längere Treppe überwinden muss, wird sich wahrscheinlich eher für einen
Sitzlift entscheiden, sofern eine
gewisse Mobilität noch vorhanden ist.
Für Nutzer von
Rollstühlen stehen wiederum andere Liftsysteme, nämlich
Plattformlifte zur Auswahl, mit denen der Rollstuhl mittransportiert wird, damit man nicht einen pro Stockwerk braucht.
Gehen Sie bei der Auswahl
nicht nur von Ihrem
derzeitigen gesundheitlichen Befinden aus, sondern denken Sie dabei in die Zukunft und befragen Sie eventuell Ihren
Arzt nach seiner Einschätzung zum
Krankheitsverlauf. Auf jeden Fall muss der Treppenlift nicht nur
optimal ins Treppenhaus passen, sondern auch vom Betroffenen selbst oder den pflegenden Personen
leicht zu bedienen sein. Es bringt nichts, wenn das Modell den neuesten Standards und den Anforderungen des Treppenhauses entspricht, der Nutzer aber mit diesem System überhaupt nicht zurechtkommt oder es als unpraktisch und unvorteilhaft wahrnimmt. Deshalb sollte man sich keinesfalls für ein Modell entscheiden, welches sich zwar leicht einbauen lässt, aber für die betroffene Person eher ungeeignet ist.
Auf diese Aspekte sollte unter anderem geachtet werden:
- Das Liftsystem muss genügend Platz zum bequemen Ein- und Aussteigen bieten
- Es sollte auch von der Höhe her problemlos erreichbar sein und ebenerdig abschließen. Ist dies nicht gegeben, stellt es eventuell ein weiteres vermeidbares Hindernis dar.
Unsere EmpfehlungTesten Sie die verschiedensten Liftmodelle bereits
im Vorfeld ausgiebig. Dazu gehören das
Ein- und Aussteigen, die
Bedienung für den Betroffenen selbst und dessen Angehörigen, aber auch die auftretenden
Betriebsgeräusche. Meist werden die Modelle in einem
Ausstellungsraum vorgeführt. Hier herrschen allerdings nahezu ideale räumliche Bedingungen. Fragen Sie deshalb beim Unternehmen nach,
wo dieses System bereits installiert wurde und ob Sie sich dort selbst ein Bild von der Funktionalität der Anlage machen und diese selbst einmal überprüfen können. Ein professioneller Anbieter, der Sie als Kunden gewinnen möchte, wird eine solche Möglichkeit einräumen. Auch Sie können sich später dazu bereit erklären, interessierten Personen das
Liftsystem in Ihrer häuslichen Umgebung vorzuführen.Es sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- ist die Bedienung übersichtlich und einfach?
- war der Ein- und Ausstieg problemlos möglich?
- verläuft die Fahrt ruhig und ohne Ruckeln?
- wie laut sind die Betriebsgeräusche?
Man kann auch nachfragen, ob der andere Kunden mit dem Einbau und den Servicearbeiten
zufrieden ist, oder ob es
Probleme gab.
Wichtiger Hinweis:
- Aufgrund der technischen DIN 18065 müssen beim Einbau von Treppenliften bauaufsichtliche Anforderungen erfüllt werden.
- Die Planung und den Einbau sollte immer ein Fachunternehmen vornehmen.
- Der Lift muss einfach zu bedienen sein mit problemlosem Ein- und Ausstieg, die Fahrt sollte geräuscharm und ruhig verlaufen.
Beim
Neubau oder Umbau eines Hauses kommt außer dem Treppenlift auch der Einbau eines
Senkrechtaufzugs in Betracht, um Barrierefreiheit für das Alter zu erreichen.
Einbau eines Treppenlifts in eine Mietwohnung
- Die Regelung des § 554 a BGB ermöglicht einem schwer gehbehinderten Mieter oder seinem Mitbewohner (Familie, Lebenspartner), von seinem Vermieter die Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts zu verlangen, um barrierefrei Zugang zu seinem Wohnraum zu haben.
- Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietwohnung das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung überwiegt.
- Die Zustimmung kann auch von der Leistung einer zusätzlichen Sicherheit zur Mietkaution abhängig gemacht werden, um den ursprünglichen Zustand der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder herzustellen.
- Der Vermieter muss keine Kosten für den Treppenlift übernehmen.
- Für den Mieter bedeutet dies konkret, dass er bei Beendigung des Mietverhältnisses den Lift auf eigene Kosten wieder abbauen lassen muss. Selbst wenn der Lift bleiben darf, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernahme zu bezahlen. Dies könnte allenfalls mit dem Nachmieter vereinbart werden.
Hinweis: Die Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Treppenlifts ist aufgrund der baulichen Veränderung vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Er kann begründet die Zustimmung verweigern.
Einbau bei einer Eigentumswohnung
Der Einbau eines Treppenlifts stellt eine
bauliche Veränderung im Sinn des Wohnungseigentumsgesetzes dar.
Deshalb muss man als Eigentümer das
Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen.
Beeinträchtigt die Installation eines Treppenlifts die anderen Eigentümer
nicht, müssen sie den
Einbau dulden. Dies ist der Fall, wenn sich der Treppenlift
in der Wohnung befindet, oder das Treppenhaus weiterhin in vollem Umfang nutzbar ist. Wird der Treppenlift in das
gemeinsame Treppenhaus eingebaut und müssen unter Umständen weitere Stützen eingebaut werden, die den Transport sperriger Güter im Treppenhaus verhindern, sieht die Sache anders aus. Ebenso hat man keinen Anspruch auf Duldung, wenn das Treppenhaus nur eingeschränkt begehbar wäre, solange der Lift fährt.
Hinweis: Bei einer Eigentumswohnung braucht man die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für den Einbau eines Treppenlifts. Sie kann die Zustimmung verweigern, wenn durch den Lift die Benutzung des Treppenhauses beeinträchtigt wird.