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Die Komponenten eines Treppenlifts      

     

Aus welchen Teilen besteht ein Treppenlift / Sitzlift und welche Varianten gibt es jeweils?   
 

Bestandteile des Sitzlifts             


Der Sitz:

Ein Drehsitz sorgt dafür, dass ausreichend Platz zum Hinsitzen und Aufstehen vorhanden ist. In der Regel lässt sich die Sitzfläche zur platzsparenden Aufbewahrung hochklappen.   
Es gibt 1-Wege Drehsitze und 2-Wege-Drehsitze. Diese Bezeichnung sagt aus, ob sich der Sitz am Treppenanfang und -ende drehen lässt oder nur am oberen Ende der Treppe.     
Die Sitzhöhe ist verstellbar; die Größe, das Material und das Muster des Stoffes sind frei wählbar.

Das Fußbrett:

Es dient zum Abstellen der Füße und beinhaltet Sensoren, die dafür sorgen, dass der Lift bei Hindernissen anhält.

Die Armlehne mit Steuerung:

Sie ist zum Abstützen da und verhindert, dass Menschen, die instabil sitzen, zur Seite kippen.
Die Armlehnen sind hochklappbar, was manuell oder elektrisch erfolgen kann. Der Lift fährt erst dann los, wenn die Armlehne heruntergeklappt ist.
Zudem befindet sich die Steuerung darin.
Diese kann entweder über einen Hebel, Schalter, Joystick oder ein Bedienfeld erfolgen. Die Anbringung ist an der rechten oder linken Armlehne möglich. Weitere Möglichkeiten der Steuerung sind die Außensteuerung an der Wand oder eine Fernbedienung.


Der Plattformlift


Der Plattformlift hat anstelle des Sitzes, Fußbrettes und der Armlehne eine Plattform mit Auffahrklappen, die während der Fahrt als Rückrollschutz dienen.
In ca. 90 cm Höhe sind Schrankenarme angebracht.
Das Bedienfeld befindet sich an der Plattformseitenwand.


Schienen und Antrieb


Die Schienen:

Es gibt 1-Schienen-Systeme und 2-Schienen-Systeme. Sie werden jeweils wahlweise am Geländer oder an der Wand angebracht. Die Doppelschiene ermöglicht eine höhere Belastung. Beim 2-Schienen-System ist die untere Schiene die Antriebsschiene mit der Zahnstange, bei 1-Schienen-Systemen dient dieselbe Schiene der Führung und dem Antrieb.


Der Antrieb:

Es gibt den Zahnstangenantrieb, den Traktionsantrieb sowie den Schneckenradantrieb.  

  • Der Zahnstangenantrieb setzt sich aus einer Zahnstange, einem Zahnrad und dem Elektromotor zusammen. Der Motor betreibt das Zahnrad, das sich auf den kleinen Ausbuchtungen der Stange (Zähne) vorwärtsbewegt. Die Zahnstange ist im Betrieb abgedeckt und liegt bei Kurvenliften unter dem Führungsrohr. Er ist im Gegensatz zum Traktionsantrieb auch für steile Treppen geeignet.

  • Der Traktionsantrieb findet nur beim 2-Schienen-System Verwendung und vor allem bei Kurvenliften, die mit Zahnstangenantrieb unruhig fahren würden.
    Vier beschichtete Antriebs- und Führungsrollen führen den Treppenlift an zwei parallel verlaufenden Edelstahlrohren. Jede der Rollen wird von einem eigenen Elektromotor angetrieben.
    Die Fahrt verläuft sehr ruhig, auch bei kurvigem Verlauf der Schiene. Zudem sind die Fahrgeräusche leiser. Es entsteht kein Abrieb von Metallspänen, man braucht kein Schmiermittel und die Lifte sind wartungsarm. Allerdings ist dieser Antrieb nicht für sehr steile Treppen geeignet.


  • Der Schneckenradantrieb kommt mit einer Schiene aus, dadurch ist er platzsparend. Er ist sehr leistungsstark, daher auch für steile Treppen geeignet. Ein Schneckenrad verläuft in einer Lochschiene und sorgt für den Antrieb.

Für alle Antriebsarten wird ein Elektromotor benötigt, der bei Stromausfall durch Akkus betrieben wird. Der Motor wird mit normalem Haushaltsstrom (230 V) betrieben.

Hinweis:

Die gängigste Antriebsvariante für Sitz- und Plattformlifte ist der Zahnstangenantrieb.
Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Antriebsarten sind gering.