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Planung und Einbau eines Treppenlifts/ Plattformlifts/ Lifters


Treppenhäuser fallen sehr unterschiedlich aus. Es gibt gewundene Treppen, gerade Treppen, verschiedene Treppenneigungen und Treppenbreiten. Zudem ist zu unterscheiden, ob der Lift innerhalb einer Wohnung oder in einem von mehr als zwei Wohnparteien genutzten Treppenhaus eingebaut werden soll.
Hierzu gibt es verschiedene Bauvorschriften, die in der technischen Norm DIN 18065 verankert sind, zum Beispiel, dass die Treppe als Fluchtweg freigehalten wird, sicher begehbar ist und eine Mindestbreite von 1 m nach Einbau der Führungsschiene übrig bleibt.
Hilfreich ist bei der Planung ein auf barrierefreies Bauen und Umbauen spezialisierter Architekt.

Eine ordentliche Planung ist neben der Ausführung das A und O

Liftsysteme können in nahezu jedes Treppenhaus eingebaut werden, aber auf die Auswahl des Modells kommt es an. Misst die Treppe nur wenige Stufen, ist vielleicht eine absenkbare Plattform, auf der auch ein Rollstuhl Platz findet, ausreichend.
Wer allerdings eine längere Treppe überwinden muss, wird sich wahrscheinlich eher für einen Sitzlift entscheiden, sofern eine gewisse Mobilität noch vorhanden ist.
Für Nutzer von Rollstühlen stehen wiederum andere Liftsysteme, nämlich Plattformlifte zur Auswahl, mit denen der Rollstuhl mittransportiert wird, damit man nicht einen pro Stockwerk braucht.
Gehen Sie bei der Auswahl nicht nur von Ihrem derzeitigen gesundheitlichen Befinden aus, sondern denken Sie dabei in die Zukunft und befragen Sie eventuell Ihren Arzt nach seiner Einschätzung zum Krankheitsverlauf.


Auf jeden Fall muss der Treppenlift nicht nur optimal ins Treppenhaus passen, sondern auch vom Betroffenen selbst oder den pflegenden Personen leicht zu bedienen sein. Es bringt nichts, wenn das Modell den neuesten Standards und den Anforderungen des Treppenhauses entspricht, der Nutzer aber mit diesem System überhaupt nicht zurechtkommt oder es als unpraktisch und unvorteilhaft wahrnimmt. Deshalb sollte man sich keinesfalls für ein Modell entscheiden, welches sich zwar leicht einbauen lässt, aber für die betroffene Person eher ungeeignet ist.

Auf diese Aspekte sollte unter anderem geachtet werden:

  • Das Liftsystem muss genügend Platz zum bequemen Ein- und Aussteigen bieten
  • Es sollte auch von der Höhe her problemlos erreichbar sein und ebenerdig abschließen. Ist dies nicht gegeben, stellt es eventuell ein weiteres vermeidbares Hindernis dar.



Unsere Empfehlung

Testen Sie die verschiedensten Liftmodelle bereits im Vorfeld ausgiebig. Dazu gehören das Ein- und Aussteigen, die Bedienung für den Betroffenen selbst und dessen Angehörigen, aber auch die auftretenden Betriebsgeräusche. Meist werden die Modelle in einem Ausstellungsraum vorgeführt. Hier herrschen allerdings nahezu ideale räumliche Bedingungen. Fragen Sie deshalb beim Unternehmen nach, wo dieses System bereits installiert wurde und ob Sie sich dort selbst ein Bild von der Funktionalität der Anlage machen und diese selbst einmal überprüfen können. Ein professioneller Anbieter, der Sie als Kunden gewinnen möchte, wird eine solche Möglichkeit einräumen. Auch Sie können sich später dazu bereit erklären, interessierten Personen das Liftsystem in Ihrer häuslichen Umgebung vorzuführen.

Es sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • ist die Bedienung übersichtlich und einfach?
  • fühlen Sie sich sicher?
  • sitzen Sie bequem?
  • war der Ein- und Ausstieg problemlos möglich?
  • verläuft die Fahrt ruhig und ohne Ruckeln?
  • wie laut sind die Betriebsgeräusche?

Man kann auch nachfragen, ob der andere Kunden mit dem Einbau und den Servicearbeiten zufrieden ist, oder ob es Probleme gab.


Wichtiger Hinweis:

  • Aufgrund der technischen DIN 18065 müssen beim Einbau von Treppenliften bauaufsichtliche Anforderungen erfüllt werden.

  • Die Planung und den Einbau sollte immer ein Fachunternehmen vornehmen.
  • Der Lift muss einfach zu bedienen sein mit problemlosem Ein- und Ausstieg, die Fahrt sollte geräuscharm und ruhig verlaufen.

Beim Neubau oder Umbau eines Hauses kommt außer dem Treppenlift auch der Einbau eines Senkrechtaufzugs in Betracht, um Barrierefreiheit für das Alter zu erreichen.

Einbau eines Treppenlifts in eine Mietwohnung


  • Die Regelung des § 554 a BGB ermöglicht einem schwer gehbehinderten Mieter oder seinem Mitbewohner (Familie, Lebenspartner), von seinem Vermieter die Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts zu verlangen, um barrierefrei Zugang zu seinem Wohnraum zu haben.
  • Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietwohnung das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung überwiegt.
  • Die Zustimmung kann auch von der Leistung einer zusätzlichen Sicherheit zur Mietkaution abhängig gemacht werden, um den ursprünglichen Zustand der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder herzustellen.
  • Der Vermieter muss keine Kosten für den Treppenlift übernehmen.
  • Für den Mieter bedeutet dies konkret, dass er bei Beendigung des Mietverhältnisses den Lift auf eigene Kosten wieder abbauen lassen muss. Selbst wenn der Lift bleiben darf, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernahme zu bezahlen. Dies könnte allenfalls mit dem Nachmieter vereinbart werden.


Hinweis:

Die Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Treppenlifts ist aufgrund der baulichen Veränderung vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Er kann begründet die Zustimmung verweigern.

Einbau bei einer Eigentumswohnung


Der Einbau eines Treppenlifts stellt eine bauliche Veränderung im Sinn des Wohnungseigentumsgesetzes dar.

Deshalb muss man als Eigentümer das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen.

Beeinträchtigt die Installation eines Treppenlifts die anderen Eigentümer nicht, müssen sie den Einbau dulden. Dies ist der Fall, wenn sich der Treppenlift in der Wohnung befindet, oder das Treppenhaus weiterhin in vollem Umfang nutzbar ist. Wird der Treppenlift in das gemeinsame Treppenhaus eingebaut und müssen unter Umständen weitere Stützen eingebaut werden, die den Transport sperriger Güter im Treppenhaus verhindern, sieht die Sache anders aus. Ebenso hat man keinen Anspruch auf Duldung, wenn das Treppenhaus nur eingeschränkt begehbar wäre, solange der Lift fährt.

Hinweis:

Bei einer Eigentumswohnung braucht man die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für den Einbau eines Treppenlifts.
Sie kann die Zustimmung verweigern, wenn durch den Lift die Benutzung des Treppenhauses beeinträchtigt wird.